Erklärung zur Barrierefreiheit
Mobilität und Information für alle Menschen
Unser Anspruch
Die Mürztaler Verkehrs-Gesellschaft m. b. H. ist bestrebt, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA. Wir veröffentlichen diese Erklärung freiwillig, weil wir es für richtig halten, offenzulegen, was bereits zugänglich ist und woran wir noch arbeiten.
Stand der Umsetzung
Diese Website ist mit den WCAG 2.1 auf Stufe AA weitgehend konform. Die unten genannten Ausnahmen betreffen überwiegend Inhalte, die wir von Dritten einbinden.
Grundlage ist eine Prüfung vom 23. Oktober 2026 am damals veröffentlichten Stand: alle Seiten der Website automatisiert und von Hand, jeweils in der Ansicht für große Bildschirme und für Mobiltelefone, dazu alle Fenster, Menüs und Formulare. Von Hand geprüft wurden insbesondere die Bedienung ausschließlich mit der Tastatur, die Sichtbarkeit der Fokus-Markierung, Farbkontraste auch von Text auf Fotos, die Darstellung bei 400 Prozent Vergrößerung und die Fehlermeldungen der Formulare. Am 25. Oktober 2026 wurde die Website zusätzlich mit der Vorlesesoftware NVDA bedient. Die dabei gefundenen Mängel wurden am 26. Oktober 2026 behoben.
Was noch nicht in vollem Umfang barrierefrei ist
Folgende Inhalte sind nicht oder nicht vollständig barrierefrei:
- Fahrplanauskunft des Verkehrsverbunds Steiermark. Die eingebundene Auskunft stammt vom Verkehrsverbund und wird erst nach Ihrer Einwilligung geladen. In ihr sind zwei Reiter für Vorlesesoftware nicht korrekt ausgezeichnet, ein Symbolbild hat keine Beschreibung und ein Verweis hat keinen lesbaren Namen. Sobald Sie in das Suchfeld wechseln, kann Ihr Browser fragen, ob die Auskunft Ihren Standort verwenden darf. Das ist freiwillig, die Suche funktioniert auch ohne. Auf diese Inhalte haben wir keinen Einfluss. Die Fahrpläne jeder Linie erreichen Sie auch über die Links auf der Seite „Fahrpläne“ und direkt auf verbundlinie.at.
- Karte von Google Maps und Beiträge von Facebook. Beide werden erst nach Ihrer Einwilligung geladen und liegen außerhalb unseres Einflussbereichs. Anschrift und Routenlink stehen als Text neben der Karte, die Facebook-Seite ist zusätzlich als Link erreichbar.
- PDF-Dokumente. Reiseprogramme, Netzpläne und andere Dokumente zum Herunterladen stammen zum Teil von Reiseveranstaltern und vom Verkehrsverbund. Sie wurden nicht auf Barrierefreiheit geprüft und sind es häufig nicht. Wenn Sie den Inhalt in anderer Form brauchen, melden Sie sich bei uns.
- Bildbeschreibungen. Einzelne neu eingestellte Fotos haben noch keine Beschreibung für Vorlesesoftware. Wir ergänzen sie laufend.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Farbkontraste nach WCAG 2.1 AA und frei skalierbare Schriftgrößen
- Bedienbarkeit vollständig per Tastatur, auch in Menüs und Fenstern, mit sichtbarer Fokus-Markierung
- Fenster lassen sich mit der Escape-Taste schließen, danach steht die Bedienung wieder dort, wo Sie waren
- Lesbar und bedienbar bis 400 Prozent Vergrößerung, ohne seitliches Scrollen
- Überschriften in logischer Reihenfolge, beschriftete Formularfelder und Fehlermeldungen, die auch vorgelesen werden
- Alternativtexte, die beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist
- Automatischer Bildwechsel lässt sich anhalten und entfällt, wenn Ihr Gerät „Bewegung reduzieren“ eingestellt hat
- Eine Seitenübersicht mit allen Seiten, verlinkt in der Fußzeile
- Karte, Fahrplanauskunft und Facebook laden erst nach Ihrer Einwilligung, keine unerwarteten Inhalte
Barrieren melden
Sollten Ihnen Inhalte begegnen, die nicht barrierefrei zugänglich sind, teilen Sie uns dies bitte mit – per E-Mail oder telefonisch unter 03862 / 22 044 - 0. Wir melden uns innerhalb von zwei Wochen zurück und bemühen uns, die Barriere zu beheben oder Ihnen die Information auf einem anderen Weg zugänglich zu machen.
Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind
Wer sich durch eine Barriere benachteiligt sieht, kann beim Sozialministeriumservice ein kostenloses Schlichtungsverfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz beantragen. Zuständig ist die Landesstelle Steiermark, Babenbergerstraße 35, 8020 Graz.
Diese Erklärung wird jährlich sowie nach größeren Änderungen an der Website überprüft und aktualisiert.
Stand: Oktober 2026
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