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Linienverkehr

Beförderungsbedingungen

Klare Regeln für eine sichere, pünktliche und angenehme Fahrt – für alle Fahrgäste.

Welche Bedingungen gelten

Für unseren Linienverkehr gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (BGBl. II Nr. 47/2001). Sie sind eine Verordnung auf Grundlage des Kraftfahrliniengesetzes und gelten für alle Fahrten im Kraftfahrlinienverkehr in Österreich. Zusätzlich gelten die Besonderen Beförderungsbedingungen der Mürztaler Verkehrs-Gesellschaft mbH. Die Preise und Tarifbestimmungen ergeben sich aus dem Tarif des Verkehrsverbunds Steiermark.

Besondere Beförderungsbedingungen der Mürztaler Verkehrs-Gesellschaft mbH

I. Die Mitnahme von Fahrrädern, Klapprädern sowie Fahrzeugen, die mit Verbrennungsmotoren ausgestattet sind, ist mangels ausreichender Sicherungsmöglichkeit, untersagt.

II. Einspurige Scooter, E-Scooter und zusammengefaltete Falträder werden wie Handgepäck behandelt und dürfen mitgenommen werden. Der Fahrgast hat diese während der gesamten Fahrt so zu sichern und verwahren, dass weder der Fahrgastfluss noch die Sicherheit der anderen Fahrgäste beeinträchtigt oder gefährdet wird.

III. Im Zweifelsfall bzw. bei Platzmangel entscheidet das Lenkpersonal über die Mitnahme.

IV. Gemäß § 12 Abs 1 der allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr, wird die Höhe der Reinigungsgebühr mit mindestens EUR 70,00 festgesetzt. Je nach Anlassfall und Verschmutzungsgrad wird dieser Betrag entsprechend erhöht.

V. Das Fahrgeld soll abgezählt bereitgehalten werden. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet, Geldbeträge über 20,00 Euro zu wechseln und Ein- und Zwei-Centstücke im Betrag von mehr als 5 Cent sowie erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.

Beförderung von Personen mit eingeschränkter Mobilität unter Mitnahme ihrer Hilfsmittel

I. Mehrspurige E-Scooter, die von Personen mit eingeschränkter Mobilität (Nutzer:innen) als Hilfsmittel verwendet werden, können ausschließlich mit den durch ein Piktogramm (weißer Scooter auf blauem Grund) gekennzeichneten Bussen befördert werden. Nur diese Busse gewährleisten die technischen Voraussetzungen für eine sichere Beförderung.

II. Weitere Voraussetzungen für die Beförderung:

  • (1) der E-Scooter weist eine Maximalgröße von 1,20 m Länge und einen Wenderadius von maximal 1,30 m auf;
  • (2) die technische Handhabung des E-Scooters durch die jeweiligen Nutzer:innen erfolgt versiert, das Ein- und Aussteigemanöver zügig, indem das Einfahren rückwärts in den Bus über die Rampe selbstständig durchgeführt und der E-Scooter entgegen der Fahrtrichtung auf den dafür vorgesehenen Platz abgestellt wird;
  • (3) die Rückenlehne des E-Scooters liegt formschlüssig an der Haltelehne an, Gegenstände wie Taschen, Halterungen, Körbe etc. müssen daher entfernt sein, um dies zu gewährleisten;
  • (4) die Ausfahrt aus dem Bus erfolgt vorwärts und wieder durch die Nutzer:innen selbstständig über die vom Buslenker ausgeklappte Rampe;
  • (5) über die Zulässigkeit der Beförderung mit dem E-Scooter entscheiden im Zweifelsfall die Lenker:innen.

III. Für etwaige bauliche Beeinträchtigungen in den Haltestellenbereichen, die ein Ein- und Ausfahren mit dem E-Scooter erschweren oder verunmöglichen, übernimmt das Beförderungsunternehmen keine Verantwortung.

Gültiges Ticket

stets mitführen

Rücksicht

auf andere Fahrgäste

Fragen?

03862 / 22 044 - 0

Stand: Oktober 2026 · Besondere Beförderungsbedingungen der Mürztaler Verkehrs-Gesellschaft mbH, Stand 2023

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